Sie haben eine Pflegestufe, leben zu Hause, kommen aus dem Krankenhaus oder müssten evtl. hinein. Als Alternative zu einem Krankenhausaufenthalt kann eine Kurzzeitpflege in Frage kommen. Entweder zur Verkürzung oder Verhinderung eines Krankenhausaufenthaltes. Manchmal auch zur Orientierung oder als Übergang, um zu erkennen, ob eine Genesung und Rückkehr in die eigene Wohnung möglich ist.
Sie leben zu Hause, haben seit über 6 Monaten eine Pflegestufe und werden ganz oder teilweise von Angehörigen, privat engagierten Hilfskräften und oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Einer dieser Hilfskräfte ist vorübergehend verhindert. Somit haben Sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege.