

Die Hoffnung nicht von Pflegebedürftigkeit betroffen zu werden
ist groß. Die Wahrscheinlichkeit das man in keinster Weise von ihr
betroffen sein wird, ist dagegen
klein. Für diesen Fall sind Sie zum
einen krankenversichert und zum anderen pflege-
versichert. Ob Sie pflegebedürftig
sind, im Sinne der Pflegeversicherung, und nur darauf kommt es an, wenn Leistungen
der Pflegekasse in Anspruch genommen werden sollen, bestimmt ein Fachmann
oder Frau des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Kurz wird er in unseren
Kreisen MDK genannt. Diese Fachleute erheben im Gespräch
mit Ihnen und
den Betreuenden das Betreuungsausmaß. Es wird eine Pflegestufe er-
mittelt.
Je nach Höhe der Pflegestufe, werden dann Leistungen gezahlt.
Vorerst
gibt es 2 Möglichkeiten:
Pflegesachleistung oder Pflegegeld
Jeder der eine Pflegestufe hat, also vom
MDK (Medizinischer Dienst der Kranken-
kassen)
eingestuft wurde, hat die Wahl
zwischen
1. Pflegegeld
– Er bekommt die Leistung der Pflegekasse
selbst direkt auf sein Konto und
muss sich
jemanden, der für die Pflege geeignet ist
suchen. Das kann
auch jemand aus der
Familie sein.
– Die Leistungen betragen in den einzelnen
Pflegestufen folgende Höhe:
• Pflegestufe 1 – 215,00 €
• Pflegestufe 2 – 420,00 €
• Pflegestufe 3 – 675,00 €
3.
Stationäre Sachleistungsbeträge
Diese kommen zum Tragen, wenn Sie in
einem Pflegeheim wohnen.
• Pflegestufe 1 – 1.023,00 €
• Pflegestufe 2 – 1.279,00 €
• Pflegestufe 3 – 1.470,00 €
• Pflegestufe 3+ – 1.750,00 €
2.
Pflegesachleistungen
– Er lässt die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst erbringen,
die Leistungen
der Pflegekasse werden direkt an den Pflegedienst überwiesen.
– Die Leistungen betragen in den einzelnen Pflegestufen folgende Höhe:
• Pflegestufe 1 – 420,00 €
• Pflegestufe 2 – 980,00 €
• Pflegestufe 3 – 1.470,00 €
Die Differenzen betragen in
• Pflegestufe 1 – 205,00 €
• Pflegestufe 2 – 560,00 €
• Pflegestufe 3 – 795,00 €
In der Schloßsee Senioren Residenz Glücksburg, können Sie sich genau wie zu Hause selbst entscheiden. Wir haben Verträge mit allen Kranken- und Pflegekassen, können also die Pflegesachleistungen erbringen.
